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Festlegung zum Angeln im Vereinsteich in Hof Kreien

 

Der Vorstand beschließt folgende Einschränkungen beim Angeln am Vereinsteich in Hof Kreien:

  • 1. Das Angeln ist 2 Wochen vor den Terminen zum Vereinsangeln (An- und Abangeln usw.) nicht gestattet. Die Vorstandsvorsitzenden können das Angelverbot bei Bedarf erweitern.
  • 2. Die Entnahme der Fische der Arten Stör, Karpfen und Aal wird auf 3 Stück insgesamt (d.h. in der Summe) je Tag beschränkt. Graskarpfen sind stets zurückzusetzen.
  • 3. Während des Vereinsangelns ist jeweils nur eine Rute erlaubt. Es darf nicht angefüttert werden. Beim Fang von mehr als einem Fisch sind Fänge an die übrigen Anwesenden abzugeben.
  • 4. Das Angeln ist grundsätzlich nur mit 2 Ruten erlaubt. Ein Anfüttern ist lediglich in schonendem Umfang und mit möglichst geringer Menge gestattet.


Wahltstorf, 11.12.2016

Der Vorstand

 

 

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