Beitragsordnung des DAV Kreien e.V.
§ 1 Grundbeitrag Der Grundbeitrag beträgt 22,00 EUR je Kalenderjahr. Der Beitrag ist grundsätzlich für ein Kalenderjahr zu zahlen, auch wenn die Aufnahme während des Kalenderjahres erfolgt. Bei Ende der Mitgliedschaft werden keine gezahlten Beiträge erstattet.
§ 2 Aufnahmebeitrag Für die Aufnahme eines Mitglieds fällt ein Aufnahmebeitrag von 20,00 EUR an.
§ 3 Nichtteilnahme an festgelegten Arbeitseinsätzen Für die Nichtteilnahme an wenigstens einem der festgelegten Arbeitseinsätze fällt ein jährlicher Beitrag in Höhe von 10,00 EUR an. Dieser ist fällig mit der für das kommende Jahr erfolgenden Kassierung.
Eine Befreiung vom Beitrag ist auf begründeten Antrag durch Beschluss des Vorstandes möglich, wenn eine unverschuldete Verhinderung des Mitglieds während aller festgelegter Arbeitseinsätze des Kalenderjahres vorlag (z.B. auswärtige zwingende berufliche Tätigkeit, schwerwiegende Erkrankung etc.). Darüber hinaus liegt eine Verhinderung des Mitglieds vor, wenn es Altersrentner, Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder voll erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzungen sind dem Vorstand gegenüber unaufgefordert nachzuweisen.
§ 4 Erlass, Ermäßigung und Stundung von Beiträgen Der Vorstand kann auf begründeten schriftlichen Antrag eines Mitglieds in Ausnahmefällen Beiträge stunden, ermäßigen oder erlassen.
§ 5 Außerkrafttreten vorhergehender Beitragsfestlegungen Mit Wirksamkeit dieser Beitragsordnung durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 11.12.2011 treten sämtliche vorhergehende Festlegungen zu Beiträgen einschließlich etwaiger Änderungen außer Kraft.
Wahlstorf, der 11.12.2011
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